Jahresabschluss

Der Jahresabschluss

Nach jedem Geschäftsjahr oder Wirtschaftsjahr ist von ordentlichen Unternehmern ein Jahresabschluss zu erstellen. Der Aufwand und Umfang des Jahresabschlusses ist abhängig von der Rechtsform des Unternehmens.

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Kapitalgesellschaften sind laut Unternehmensgesetzbuch (UGB) dazu verpflichtet, in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres vom letzten Geschäftsjahr den Jahresabschluss vorzulegen. Dieser Abschluss umfasst neben Bilanz und GuV-Rechnung, den Lagebericht und gegebenenfalls den Corporate Governance-Bericht. Diese Unterlagen sind allen Mitgliedern des amtierenden Aufsichtsrates vorzulegen. Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaften unterzeichnen die Unterlagen, nachdem sie auf Richtigkeit geprüft wurden. Der Jahresabschluss muss nach UGB ein getreues Bild der Finanzlage, Vermögenslage und Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Zusätzliche Angaben sind im Anhang zu veröffentlichen.

Personengesellschaften und Einzelunternehmende, die eine doppelte Buchhaltung per Gesetz oder freiwillig führen, erhalten durch diese Form der Aufzeichnung ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlust-Rechnung. Der Jahresabschluss ist innerhalb von neun Monaten fertig zu stellen. Unternehmende, die eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung führen, erstellen ihren Jahresabschluss anhand dieser einfachen Gewinnermittlung.

Gesetzliche Grundlagen für den Abschluss sind im Wesentlichen das Unternehmensgesetzbuch (UGB), die Bundesabgabenordnung (BAO) und das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Buchungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss

Grundlage für den Jahresabschluss ist eine ordnungsgemäße Buchhaltung. Ist diese ordentlich und möglichst fehlerfrei erledigt, so genügen einfache Buchungen für den Jahresabschluss von Personengesellschaften und Einzelunternehmende. Die Bewertung von Vermögen und Schulden folgt dem Grundsatz der Vorsicht.

Gibt es einen Lagerbestand, so ist dieser entsprechend auf das Wareneinsatzkonto zu verbuchen. Grundlage hierfür ist die Inventur. Dabei ist darauf zu achten, ob die Veränderung positiv oder negativ ist. Die Vorsteuer und die Umsatzsteuer sind gegen das Zahllastkonto der Umsatzsteuer umzubuchen. Das Privatkonto ist gegen das Kapitalkonto abzuschließen. Folgende Abschlussposten sind noch zu berücksichtigen:

  • Rechnungsabgrenzungen
  • Rückstellungen
  • Anlagenabschreibung (AfA)

Die Erfolgskonten sind gegen die Gewinn- und Verlust-Rechnung abzuschließen. Diese GuV ist gegen das Kapitalkonto abzuschließen. Zum Schluss erfolgt der Abschluss der Bestandskonten gegen das Schlussbilanzkonto.

Welche Fragen beantwortet der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss beantwortet all seinen Interessenten wichtige Fragen für strategische Überlegungen. Die Interessenten des Abschlusses sind:

  • Unternehmende
  • MiteigentümerInnen
  • Banken
  • Kreditinstitute
  • Lieferanten
  • Personal
  • Finanzamt
  • Sozialversicherung

Das Unternehmen und seine MiteigentümerInnen stellen sich die Frage, wie viel Kapital im Unternehmen gebunden oder ungebunden ist. Aufgrund dieser Aussagen werden Finanzierungsentscheidungen getroffen. Banken und Kreditinstitute sind an der Liquidität des Unternehmens interessiert. Abhängig davon ist die Bonität, die für eventuelle Finanzierungen herangezogen wird. Lieferanten geben liquiden Unternehmen bessere Konditionen, höhere Skonti und gegebenenfalls Lieferantenkredite. Das Personal möchte wissen, inwiefern die Dienstverhältnisse abgesichert sind wie hoch die Fluktuation im Unternehmen ist. Das Finanzamt benötigt den Jahresabschluss als Grundlage für die Steuerbemessung, die wiederum die Grundlage für die Vorschreibung der Sozialversicherung ist.

Der Jahresabschluss als Basis für die Steuererklärungen

Am 30. Juni ist für das vorangegangene Geschäftsjahr sind die Steuererklärungen über FinanzOnline einzureichen. Für Kapitalgesellschaften ist die Erklärung zur Körperschaftssteuer einzureichen. Personengesellschaften und Einzelunternehmen reichen die Einkommenssteuererklärung ein. Alle Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, reichen ihre Umsatzsteuererklärung bis zum 30.6. für das vorangegangene Geschäftsjahr ein. Sind diese Steuererklärungen fristgerecht beim Finanzamt eingelangt, so werden diese Daten an die Sozialversicherung für die Bemessung weitergeleitet. Daraus ergibt sich entweder eine Gutschrift oder eine Nachforderung.

Wichtige Kennzahlen für den Jahresabschluss

Die Ergebnisse des Abschlusses am Ende jeden Geschäftsjahres sind für die unternehmensinterne Weiterverwendung vorgesehen, woraus sich die Kennzahlen ergeben. Die Interpretation dieser Kennzahlen sind für eine valide Aussage miteinander zu vergleichen. Der Vergleich kann auf folgende Weise stattfinden:

  • Die Kennzahlen werden mit vergleichbaren Betrieben in Relation gesetzt
  • Die Kennzahlen dienen einem Soll-Ist-Vergleich
  • Die Kennzahlen werden mit den Daten der Vorjahre verglichen

Wichtige Kennzahlen, die den Rohgewinn beurteilen, sind der Rohgewinn, der Rohaufschlag und der Rohabschlag. Die Aussage, wie hoch der Anteil der Eigenfinanzierung im Unternehme ist, gibt der Eigenkapitalanteil an. Umgekehrt ist der Verschuldensgrad ein Indikator für die Fremdfinanzierung des Unternehmens. Die Anlagendeckung gibt an, die hoch der Anteil an selbstfinanzierten Anlagen ist.

Die Verzinsung des Eigenkapitals durch den Gewinn wird durch die Eigenkapitalrentabilität dargestellt. Die Verzinsung des Umsatzes durch den Gewinn lässt sich durch die Kennzahl der Umsatzrentabilität darstellen. Die Verzinsung des Gesamtkapitals durch den Gewinn ist durch die Gesamtrentabilität darzustellen. Die Liquidität des Unternehmens sagt aus, wie viel der kurzfristigen Schulden durch kurzfristige Forderungen und vorhandene Zahlungsmittel beglichen werden können.

Die Interpretation der einzelnen Kennzahlen richtet sich nach den Interessenten. Jedes Unternehmen versucht sich so attraktiv wie nur möglich darzustellen.

Wer kann einen Jahresabschluss durchführen?

Kapitalgesellschaften verfügen über ein internes Rechnungswesen und führen den Jahresabschluss selbst durch. Personengesellschaften und Einzelunternehmende führen bei entsprechenden Kenntnissen den Jahresabschluss selbst durch und erstellen ihre eigenen Steuererklärungen. Hierbei kommt es häufig zu Fehlinterpretationen, weshalb Steueroptimierungen nicht durchgeführt werden und somit zu viel an Steuern bezahlt werden. Um hier Kosten zu sparen ist es sinnvoll, den Jahresabschluss auszulagern. Wird als Basis eine fehlerhafte Buchhaltung übermittelt, so entstehen durch Um- und Nachbuchungen zusätzliche Kosten. Die kosten- und zeitsparendste Variante ist es, die Buchhaltung und des Jahresabschluss an eine Person auszulagern. Dadurch wird die Buchführung schon elegant auf den Jahresabschluss abgestimmt, damit sich der Zeitaufwand in Grenzen hält.

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Die Erstellung des Jahresabschlusses erlernen mit bibu-info

Der Blog bibu-info bietet viel Interessantes zum Thema Jahresabschluss. Zahlreiche Beispiele und Interpretationen bieten die Sicherheit für den eigenen Abschluss. Personen, die sich im Bereich der Buchhaltung und dem Abschluss weiterbilden möchten, finden hier eine gute Grundlage für ihre Ausbildung. Die Themengebiete sind klar abgegrenzt und bieten auf einem Blick die wichtigsten Informationen. Somit ersparen sich Interessierte einen großen Rechercheaufwand. Mit den Inhalten des Informationsblogs finden Kurs- und Schulbesuchende eine gute Basis, um bei jeder Prüfung bestehen zu können.

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